Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften ab. Bei ärztlicher Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für podologische Behandlungen.
Bei Privatversicherten erfolgt keine direkte Abrechnung mit der privaten Krankenkasse. Privatpatienten bezahlen die Leistung selbst und können die Rechnung anschließend bei ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe einreichen.
Auch private Verordnungen nehmen wir selbstverständlich an. Eine podologische Komplexbehandlung ist außerdem jederzeit ohne Verordnung als Selbstzahler möglich.


