Krankenkassen & Versicherungen

Kostenübernahme durch Krankenkasse

Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften ab und beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Verschiedene Krankenkassen-Logos auf einer Pinnwand

Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften

Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften ab. Bei ärztlicher Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für podologische Behandlungen.

Bei Privatversicherten erfolgt keine direkte Abrechnung mit der privaten Krankenkasse. Privatpatienten bezahlen die Leistung selbst und können die Rechnung anschließend bei ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe einreichen.

Auch private Verordnungen nehmen wir selbstverständlich an. Eine podologische Komplexbehandlung ist außerdem jederzeit ohne Verordnung als Selbstzahler möglich.

Abrechnung über Heilpraktiker-Zusatzkrankenversicherung

Für bestimmte podologische Behandlungen mit spezieller Indikation besteht die Möglichkeit, diese über eine Heilpraktiker-Zusatzkrankenversicherung abzurechnen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch begründet ist und im Rahmen der sektoralen Heilpraktikererlaubnis erfolgt.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den genauen Leistungen. Wir stellen Ihnen gern eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) aus.

Transparente Abrechnung für jeden Patienten

Eine medizinisch sinnvolle Behandlung sollte nicht vom Vorhandensein einer Verordnung abhängen. Deshalb bieten wir unsere Leistungen flexibel an.

Auch für Selbstzahler

Neben Behandlungen auf ärztliche Verordnung bieten wir die podologische Komplexbehandlung auch für Selbstzahler an. Sie können diese somit ohne eine entsprechende Verordnung in Anspruch nehmen.

  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung möglich
  • Transparente Kostenaufstellung vor Behandlungsbeginn

Über Zusatzkrankenversicherungen abrechnen

Bestimmte Behandlungen können über eine Zusatzkrankenversicherung abgerechnet werden. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu unserem Versicherungspartner, der passende Lösungen für eine Zusatzabsicherung anbietet.

  • Abrechnung über Ihre private Zusatzkrankenversicherung
  • Auf Wunsch Kontakt zu unserem Versicherungspartner

Zusätzliche Absicherung Ihrer Behandlungskosten

Bestimmte podologische und medizinische Leistungen werden nicht oder nicht vollständig von der regulären Krankenversicherung übernommen.

Über unseren Versicherungspartner besteht die Möglichkeit, eine passende Zusatzabsicherung für bestimmte Behandlungskosten abzuschließen. Je nach Tarif und persönlicher Situation können dadurch regelmäßig anfallende Kosten teilweise übernommen werden.

Auch wenn Sie bereits über Ihren Arbeitgeber oder privat eine Zusatzkrankenversicherung besitzen, kann sich eine Prüfung der enthaltenen Leistungen lohnen.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten und stellen auf Wunsch den Kontakt zu unserem Versicherungspartner her.

Beratung anfragen

Unser Versicherungspartner: Versicherungskontor Wolf & Haase GmbH

Dieselstraße 9, 25813 Husum

Tel.: +49 (0) 48 41 / 779 200 0 · www.verskontor.de

Die konkrete Kostenübernahme ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag und Tarif.

Das sollten Sie mitbringen

  • Gültige Heilmittelverordnung (Formular 13), bei Behandlungsbeginn grundsätzlich nicht älter als 28 Tage
  • Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse
  • Ggf. Unterlagen Ihrer Zusatzkrankenversicherung
  • Informationen zu Vorerkrankungen und Medikamenten
Heilmittelverordnung, Krankenkassenkarte, Zusatzkrankenversicherung und Medikamentenliste für die Behandlung

Sie haben Fragen zur Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung? Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung.

Ihre Füße tragen Sie durchs Leben.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin telefonisch in unserer Praxis in Wester-Ohrstedt. Mit persönlicher Betreuung, fachkundig und mit Zeit für Ihre Fragen.